Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hüpfburgverleih Leiferde – Viktor Werle
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Hüpfburgen und Zubehör zwischen dem Hüpfburgverleih Leiferde, Inhaber Viktor Werle (nachfolgend „Vermieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“), unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich, telefonisch, per E‑Mail oder über elektronische Kommunikationsmittel zustande kommt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald eine Buchungsanfrage durch den Vermieter bestätigt wird. Spätestens mit Übergabe der Mietgegenstände gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 3 Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages sind die im Mietvertrag bezeichneten Hüpfburgen sowie das jeweils vereinbarte Zubehör (z. B. Gebläse, Erdanker, Sandsäcke, Unterleg‑ oder Abdeckplanen).
§ 4 Übergabezustand und Einweisung
(1) Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände funktionsfähig, äußerlich unbeschädigt, sauber und verkehrssicher.
(2) Der Mieter bestätigt, eine ordnungsgemäße Einweisung in Aufbau, Sicherung, Betrieb, Nutzung und Abbau erhalten und verstanden zu haben.
(3) Mit der Übergabe übernimmt der Mieter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung während der Mietzeit.
§ 5 Aufbau, Standort und Verantwortung
(1) Der Aufbau darf ausschließlich auf geeignetem, ebenem, sauberem und frei von spitzen, scharfkantigen oder harten Gegenständen befindlichen Untergrund erfolgen.
(2) Die Hüpfburg ist mit sämtlichen vorgesehenen Sicherungsmitteln (z. B. Erdankern oder Sandsäcken) ordnungsgemäß zu befestigen.
(3) Der Vermieter schuldet die Übergabe einer verkehrssicheren Hüpfburg.
Ab Übergabe obliegt dem Mieter insbesondere:
– der ordnungsgemäße Aufbau und die Sicherung,
– die ständige Beaufsichtigung der Nutzung,
– die Überwachung der Wetterbedingungen,
– die unverzügliche Einstellung des Betriebs bei Gefahrensituationen.
§ 6 Nutzungs- und Sicherheitsregeln
(1) Die an der Hüpfburg angebrachten Sicherheits‑ und Nutzungshinweise sind zwingend zu beachten.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich unter Aufsicht einer volljährigen, verantwortlichen Person zulässig.
(3) Insbesondere gilt:
– keine Schuhe, Schmuck, Brillen oder spitzen Gegenstände
– keine Speisen oder Getränke
– kein Hochklettern an Wänden oder Umrandungen
– keine Saltos, Überschläge oder riskanten Sprünge
– gleichzeitige Nutzung durch deutlich unterschiedlich schwere oder große Nutzer ist zu vermeiden
– maximale Personen‑ und Gewichtsangaben sind einzuhalten
– kein Betrieb bei Wind, Regen, Gewitter oder unsicheren Wetterlagen
– das Gebläse muss während der Nutzung dauerhaft in Betrieb sein
– während Auf‑ und Abbau darf sich niemand auf der Hüpfburg befinden
– keine Nutzung bei Übelkeit, Schwindel oder sonstigem Unwohlsein
– keine Klebebänder, Dekorationen oder Gegenstände an der Hüpfburg
(4) Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsachgemäße Nutzung zu schweren oder lebensgefährlichen Verletzungen führen kann.
§ 7 Haftung
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache sowie für Personen‑ und Sachschäden, die während der Mietzeit durch ihn oder durch Dritte entstehen, soweit diese nicht auf eine Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.
§ 8 Transport und Rückgabezustand
(1) Der Mieter ist für den sicheren Transport und die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
(2) Die Mietgegenstände sind sauber, trocken, korrekt gefaltet und transportfähig zurückzugeben.
(3) Schäden aufgrund mangelnder Transportfähigkeit gelten als vom Mieter verursacht.
§ 9 Rückgabe und Reinigung
Die Rückgabe hat vollständig, sauber und trocken zu erfolgen.
Bei Verschmutzung oder feuchter Rückgabe kann eine Reinigungs‑ und Trocknungspauschale gemäß Mietvertrag erhoben werden.
§ 10 Kaution
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Rückgabe der Mietsache unter Vorbehalt einer späteren Schadensprüfung und stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dar.
§ 11 Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
– Rücktritt bis 48 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei
– Rücktritt bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– Rücktritt am Miettag oder Nichtinanspruchnahme: 100 % des Mietpreises
Die Gründe für den Rücktritt (z. B. Wetter, Krankheit, Absage der Veranstaltung) sind unerheblich.
Der Vermieter ist berechtigt, ersparte Aufwendungen anzurechnen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.